1) Im Falle von Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers (z. B. Sturz, Bruch, Flüssigkeiten, Bedienungsfehler) oder Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub wird bei mobilen Rechnern (bzw. sonstigen der Bauart nach tragbaren Computern) eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 25 % vom Brutto-Verkaufspreis des Gerätes, gemäß Geräte-Rechnung inkl. Umsatzsteuer fällig. Nähere Informationen und Details zum Leistungsumfang entnimm bitte den Versicherungsbedingungen.